Zahlungsverhalten - Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt!

Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, was Sie tun können, wenn Ihre Versicherung Ihren gemeldeten Schaden bzw. Unfall nicht zahlt. Dabei möchten wir Ihnen das Zahlungsverhalten der Versicherungen an Beispielen erklären. Erfahren Sie, wann Ihre Versicherung nicht zahlen muss und wann die Versicherungen stets zur Zahlung von Schäden verpflichtet sind.

Beispiel zum Zahlungsverhalten: Brennende Adventszeit

Zur Adventszeit zündet jeder gern Kerzen an, besonders wenn sie auf dem Adventskranz stehen. So auch ein Herr aus Böblingen, dessen Adventskranz schon etwas trocken war. Jedenfalls fing er Feuer. Glücklicherweise konnte der Böblinger schnell das Feuer löschen. Der Kranz war natürlich hinüber und leider hatte der Brand auch das Sideboard, auf dem er stand, ruiniert. Kurz entschlossen kaufte der Herr ein neues Sideboard für 500 Euro und meldete den Schaden seiner Hausratsversicherung. In seiner Police stand ja, dass Brandschäden mit abgedeckt seien. Mit der Antwort der Versicherung konnte der Mann allerdings nicht rechnen. Sie lehnte die Zahlung ab. Begründung: Das Sideboard war von einem Sengschaden betroffen und keinem Brandschaden. Sengschäden sind aber nicht durch die Hausratsversicherung abgedeckt. Wäre das Sideboard hingegen abgebrannt, dann wäre er in den Genuss einer Schadenregulierung gekommen. Das Zahlungsverhalten der Versicherer ist nicht immer einfach nachvollziehbar. Wir von PREISVERGLEICH.de haben ein paar typische Beispiele zusammengetragen, in denen Sie keinen Anspruch auf Schadenregulierung haben. Außerdem gehen wir in diesem Zusammenhang näher auf das Thema Berufsunfähigkeit ein.

Die Versicherung zahlt nicht, wenn:

  • Sie eine günstige Kfz-Versicherung mit Werkstattbindung abgeschlossen haben und eine andere Werkstatt nutzen, als die vom Versicherer vorgegebene.
  • Ihr Freund Ihnen beim Umzug hilft und etwas durch seine Schuld zu Bruch ging. Seine Haftpflichtversicherung muss dann nicht einspringen. Schäden, die bei Gefälligkeiten entstehen, sind nicht ersatzpflichtig. Außer, die Versicherung des Freundes gehört zu den wenigen, die Gefälligkeitsschäden mit einschließen.
  • Sie an Ihrer Mietwohnung etwas kaputt machen, dann trägt das nicht die Hausratsversicherung. Die kümmert sich nur um Ihr Eigentum, nicht das des Vermieters. In diesem Fall springt Ihre Haftpflichtversicherung ein, aber nur wenn Sie Mietschäden mit abdeckt.
  • es durch Blitzeinschlag zu einer Überspannung des Netzes kommt und dadurch Computer, TVs usw. kaputt gehen. Nur mit Extraklauseln in Ihrer Hausrats- oder Wohngebäudeversicherung sind diese Fälle abgedeckt.

Häufig zahlt die Versicherung nicht, wenn:

  • es zu einem Diebstahl in Ihrer Wohnung kam, aber keine Einbruchsspuren vorhanden sind. Besonders ärgerlich, wenn die Polizei nicht alle kriminaltechnischen Mittel einsetzen will oder kann, um Spuren zu finden.
  • die Haftpflichtversicherung bemüht wird und sich Versicherter und Geschädigter kennen. Hier schauen die Versicherer in der Regel sehr genau nach.
  • der Schaden durch Fahrlässigkeit entstanden sein könnte. Sie haben beispielsweise die Fenster angekippt gelassen und beim folgenden Gewitterregen drang Wasser ein und ruinierte die teure Ledercouch.

Schadenregulierung im Härtetest – Zahlungsverhalten der Versicherer bei Berufsunfähigkeit

Solange es bei Schäden um wenige Hundert Euro geht, zahlen so gut wie alle Versicherungen anstandslos. Aber wenn Versicherungen Summen im 6-stelligen Bereich begleichen sollen, dann lässt ihre Zahlungsmoral spürbar nach. Solche Beträge treten fast immer bei Versicherungen, die eine Rente beinhalten, auf. Dazu zählt insbesondere die Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier gehen Verbraucherschützer davon aus, dass 60 Prozent der Fälle vor Gericht landen, weil der Versicherer nicht zahlt bzw. nur einen Teil zahlen will.

Der Branchenverband der Versicherer behauptet, dass nur 30 Prozent der Schadenregulierung bei Berufsunfähigkeitsversicherungen vor Gericht landen. Aber selbst diese Zahl ist noch hoch genug, um am Sinn einer solchen Versicherung zu zweifeln. Schließlich hat kaum eine Privatperson die finanziellen Mittel, um im Schadenfall noch jahrelang gegen ein Versicherungsunternehmen zu prozessieren. In den meisten Fällen argumentiert die Versicherung so, dass der Versicherte unkorrekte Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht hat und deshalb die Police ungültig sei.

Es ist deshalb ungeheuer wichtig, die Angaben immer absolut ehrlich zu machen, am besten in Rücksprache mit Ihren Ärzten. Hören Sie nicht auf Versicherungsmakler, die meinen, man könne dies oder das weglassen. Lassen Sie nichts aus! Nur so können Sie eine wirklich wasserdichte Police abschließen.