Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, was Sie tun können, wenn Ihre Versicherung Ihren gemeldeten Schaden bzw. Unfall nicht zahlt. Dabei möchten wir Ihnen das Zahlungsverhalten der Versicherungen an Beispielen erklären. Erfahren Sie, wann Ihre Versicherung nicht zahlen muss und wann die Versicherungen stets zur Zahlung von Schäden verpflichtet sind.
Zur Adventszeit zündet jeder gern Kerzen an, besonders wenn sie auf dem Adventskranz stehen. So auch ein Herr aus Böblingen, dessen Adventskranz schon etwas trocken war. Jedenfalls fing er Feuer. Glücklicherweise konnte der Böblinger schnell das Feuer löschen. Der Kranz war natürlich hinüber und leider hatte der Brand auch das Sideboard, auf dem er stand, ruiniert. Kurz entschlossen kaufte der Herr ein neues Sideboard für 500 Euro und meldete den Schaden seiner Hausratsversicherung. In seiner Police stand ja, dass Brandschäden mit abgedeckt seien. Mit der Antwort der Versicherung konnte der Mann allerdings nicht rechnen. Sie lehnte die Zahlung ab. Begründung: Das Sideboard war von einem Sengschaden betroffen und keinem Brandschaden. Sengschäden sind aber nicht durch die Hausratsversicherung abgedeckt. Wäre das Sideboard hingegen abgebrannt, dann wäre er in den Genuss einer Schadenregulierung gekommen. Das Zahlungsverhalten der Versicherer ist nicht immer einfach nachvollziehbar. Wir von PREISVERGLEICH.de haben ein paar typische Beispiele zusammengetragen, in denen Sie keinen Anspruch auf Schadenregulierung haben. Außerdem gehen wir in diesem Zusammenhang näher auf das Thema Berufsunfähigkeit ein.
Solange es bei Schäden um wenige Hundert Euro geht, zahlen so gut wie alle Versicherungen anstandslos. Aber wenn Versicherungen Summen im 6-stelligen Bereich begleichen sollen, dann lässt ihre Zahlungsmoral spürbar nach. Solche Beträge treten fast immer bei Versicherungen, die eine Rente beinhalten, auf. Dazu zählt insbesondere die Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier gehen Verbraucherschützer davon aus, dass 60 Prozent der Fälle vor Gericht landen, weil der Versicherer nicht zahlt bzw. nur einen Teil zahlen will.
Der Branchenverband der Versicherer behauptet, dass nur 30 Prozent der Schadenregulierung bei Berufsunfähigkeitsversicherungen vor Gericht landen. Aber selbst diese Zahl ist noch hoch genug, um am Sinn einer solchen Versicherung zu zweifeln. Schließlich hat kaum eine Privatperson die finanziellen Mittel, um im Schadenfall noch jahrelang gegen ein Versicherungsunternehmen zu prozessieren. In den meisten Fällen argumentiert die Versicherung so, dass der Versicherte unkorrekte Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht hat und deshalb die Police ungültig sei.
Es ist deshalb ungeheuer wichtig, die Angaben immer absolut ehrlich zu machen, am besten in Rücksprache mit Ihren Ärzten. Hören Sie nicht auf Versicherungsmakler, die meinen, man könne dies oder das weglassen. Lassen Sie nichts aus! Nur so können Sie eine wirklich wasserdichte Police abschließen.