Kfz-Zulassung - Checkliste für benötigte Unterlagen

Bevor ein Auto oder Motorrad auf Deutschlands Straßen gefahren werden darf, ist eine KFZ-Zulassung bei einer der amtlichen Zulassungsstellen erforderlich. Bevor man im ersten Gang losfahren kann, ist der Gang zum Straßenverkehrsamt zur Zulassung notwendig.

Zulassung beim Straßenverkehrsamt erledigen

Wer schon einmal ein Fahrzeug – ob Neuwagen oder Gebrauchter – bei einer der vielen Zulassungsstellen angemeldet hat, weiß, dass die Fahrzeug Zulassung jede Menge Zeit und Geduld bedeutet. Vielbeschäftigte haben aber manchmal einfach nicht die notwendige Zeit oder sind verhindert, selbst auf der Kfz-Zulassungsstelle zu erscheinen. Dann hat man die Möglichkeit, jemand anderes – zum Beispiel einen guten Freund oder einen Verwandten – als Vertreter vorbeizuschicken, allerdings nicht, ohne der anderen Person zum Auto-Zulassen Vollmacht zu geben.

Neben viel Zeit sollte man zur Kfz-Zulassung auch die notwendigen Zulassungsunterlagen mitbringen. Dazu zählen in jedem Fall die Zulassungsbescheinigung Teil II (auch bekannt als Fahrzeugbrief) und der Personalausweis. Wer keinen gültigen Personalausweis hat, kann sich auch mit seinem Reisepass und einer Meldebescheinigung, die man beim Einwohnermeldeamt bekommt, ausweisen. Handelt es sich nicht um einen Neuwagen, der erstmalig zugelassen wird, ist auch die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorzulegen. Essenziell ist auch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die als Nachweis für die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung dient. Ohne diese Versicherungsbestätigung wird das Fahrzeug nicht zugelassen.

Wer zu sehr zeitlich eingebunden ist und es nicht schafft selbst zur Zulassungsstelle zu gehen, darf eines nicht vergessen: Neben den oben genannten Unterlagen und dem Personalausweis der vertretenden Person muss unbedingt an die Kfz Zulassung Vollmacht denken. Wer vergisst, die Bevollmächtigung Kfz-Zulassung mitzugeben, muss wohl oder übel später einen zweiten Anlauf zur Zulassung in Kauf nehmen. Aus der Vollmacht Zulassung Kfz sollte hervorgehen:

  • ob es sich um eine KFZ-Anmeldung, eine Ummeldung oder eine Abmeldung des Kfz handelt,
  • wer die Vollmacht zur Zulassung gibt (Name, Vorname, Geburtsdatum, -ort, Anschrift),
  • wer der Vollmachtnehmer ist (Name, Vorname, Anschrift),
  • und welches Kraftfahrzeug an-, um- oder abgemeldet werden soll (Fahrzeugtyp, Farbe, Fahrgestellnummer, ggf. amtliches Kennzeichen).

Außerdem sollten die Kontodaten für Lastschrifteinzugsverfahren zur Kfz-Steuer (Informationen zu steuerbegünstigten KFZ) sowie die Einverständniserklärung zu diesem Verfahren aus der Vollmacht zur Pkw-Zulassung hervorgehen. Bevor die Zulassung-Vollmacht mitgegeben wird, darf die Unterschrift des Vollmachtgebers und – falls abweichend – die des Kontoinhabers nicht fehlen. Bitte beachten: Alle Dokumente zur Zulassung werden alle im Original benötigt – erst recht die Zulassung Vollmacht. Hat man die geforderten Dokumente beisammen, kann es mit dem nötigen Kleingeld für die Anmeldegebühren zur Zulassungsstelle gehen.

Die Zulassungsstelle ist nicht nur für die Zulassungen zuständig, sondern kümmert sich auch um die Kfz-Ummeldung oder Kfz-Abmeldung. Wer sein Auto ummelden oder abmelden will, sollte sich vorher informieren, welche Unterlagen exakt für die Abmeldung oder Ummeldung notwendig sind.

Tageszulassung nur über den Autohändler

Unter einer Tageszulassung versteht man nicht, dass man innerhalb eines Tages Zulassung für ein Kfz erreicht. Vielmehr ist bei einer Tageszulassung die Rede, wenn ein zu verkaufender Neuwagen nur für einen Tag zugelassen wird. Diese Kfz-Zulassung und Abmeldung erfolgt dann nur auf dem Papier, ohne dass der Wagen auch nur einen Kilometer gefahren wurde, und ist grundsätzlich nur Händlern vorbehalten. Diese Art der Kfz-Zulassung hat den Vorteil, dass mehr Rabatt für den Autokäufer dabei herausspringt, weil man davon ausgeht, dass selbst an diesem einen Tag das Auto stark an Wert verliert.

Online Zulassung bequem von Zuhause aus

Im Zeitalter des Internets und angesichts der scheinbar unendlich langen Wartezeit bei der Kfz-Zulassungsstelle wünscht sich so manch ein Autofahrer, sein Fahrzeug online anzumelden. Eine wirkliche Online Zulassung ist noch nicht möglich, aber manche Landkreise bieten online eine Vorbereitung auf die Kfz-Zulassung an. Somit kann man viele wichtige Daten zur Zulassung online übermittelt und schon einmal einen konkreten Zulassung Termin über das Internet vereinbaren. Das spart vor allem lästige Wartezeit.

Die komplette Online Zulassung ist in Deutschland noch nicht flächendeckend eingeführt. Aber der neue Personalausweis bringt die Voraussetzungen für eine Online Zulassung mit, da er als online-Identitäts- und Altersverifikation (eID-Funktion) verwendbar ist. Doch es wird eine Weile dauern, bis die Online-Kfz-Zulassung deutschlandweit eingeführt wird. Wenn dann überall die Online-Zulassung möglich ist, kann jeder ganz einfach persönlich am Rechner das Zulassungsverfahren durchführen, ohne jemand anderes zur Zulassungsstelle zu schicken und an die Vollmacht zur Zulassung denken zu müssen.

Benötigte Unterlagen für die KFZ-Zulassung

Um ein Kraftfahrzeug zuzulassen, sollten die folgenden Unterlagen zur Zulassungsbehörde mitgenommen werden:

  • Für die KFZ-Zulassung wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepasse mit aktueller Adresse bzw. Meldebestätigung benötigt
  • Des Weiteren muss nachgewiesen werden, dass man selbst der rechtmäßige Eigentümer des Kraftfahrzeugs ist, was entweder durch den alten Fahrzeugbrief & Fahrzeugschein oder die neue Zulassungsbescheinigung Teil I & II (ausgegeben seit 10/2005) gewährleistet wird
  • Für das Kraftfahrzeug muss eine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein, was durch die elektronische Versicherungsbestätigung (kurz VB-Nummer) nachgewiesen wird
  • Das Fahrzeug muss den StVZO-Vorgaben entsprechend über eine gültige TÜV-Plakette verfügen und es muss das Gutachten der Abgasuntersuchung (kurz AU) vorgelegt werden
  • Sofern das Fahrzeug bereits einmal zugelassen wurde, müssen die alten Kennzeichen mitgebracht werden
  • Für die Abbuchung der KFZ-Steuer durch das Finanzamt wird zudem eine Einzugsermächtigung (ggf. auch eine Vollmacht) benötigt

Sonderregelungen bei der Kfz-Zulassung

  • Bei der Zulassung eines Kraftfahrzeugs, welches aus einem anderen EU-Land imporitert wurde, wird das COC-Papier benötigt (auch EWG-Übereinstimmungsbescheinigung genannt)
  • Soll ein Kraftfahrzeug auf einen Verein zugelassen werden, wird das Vereinsregister benötigt
  • Für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs auf eine Firma, wird die Gewerbeanmeldung bzw. der Handelsregisterauszug benötigt
  • Minderjährige, welche ein Kraftfahrzeug auf sich zulassen wollen, benötigen die schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigter und deren Personalausweise
  • Wird ein Kraftfahrzeug durch einen Dritten zugelassen, benötigt dieser eine Vollmacht und den Personalausweis des Fahrzeughalters sowie seinen eigenen Personalausweis
  • Für die Zulassung eines Oldtimers wird das Gutachten benötigt, welches das Kraftfahrzeug als solchen ausweist
  • Soll der Oldtimer zudem ein sogenanntes "07er-Kennzeichen" erhalten, wird dafür ein polizeiliches Führungszeugnis sowie ein Auszug aus dem Flensburger Punktekonto benötigt