Zulassungsstelle - Kfz-Versicherung

Bei einer Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde bzw. Kfz-Zulassungsstelle erfolgt die Zulassung eines Kraftfahrzeugs, außerdem stellen diese Behörden Fahr- und Betriebserlaubnisse aus.

Die Aufgaben der Fahrzeug-Zulassung übernehmen Kreis- und Landratsämter oder kreisfreie Städte. Eine Kfz-Zulassungsstelle beschäftigt sich mit der An-, Um- und Abmeldung von Kfz. Die Aufgabe, ein Fahrzeug an- und abzumelden, kann der Autohändler übernehmen, wird das Fahrzeug gebraucht von privat gekauft, obliegt es den Haltern selbst, die Zulassungsstelle aufzusuchen und es anzumelden. Eine Zulassungsstelle stellt darüber hinaus Fahrerlaubnisse aus, beschäftigt sich mit der Eintragung von Adressänderungen oder technischen Änderungen beim Fahrzeug. Die Ausstellung von Kurzzeit-Kennzeichen und den Roten Kennzeichen obliegt ebenfalls der Kfz-Zulassungsstelle. Darüber hinaus steht die Zulassungsstellen den Finanzbehörden beim Eintreiben der Kfz-Steuer bei.

Für die Anmeldung eines Fahrzeugs sind mehrere Unterlagen vorzuweisen. Zum einen ist es der Personalausweis, alternativ – der Reisepass mit einer Meldebescheinigung. Zum anderen sind es die wichtigsten Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I, der Fahrzeugschein, und Zulassungsbescheinigung Teil II, der Fahrzeugbrief). Drittens ist für die Zulassung eines Fahrzeugs der Versicherungsnachweis erforderlich. Ohne eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung kann in Deutschland kein Auto für den Straßenverkehr zugelassen werden. War für den Nachweis der Versicherung früher eine Versicherungskarte notwendig, reicht heute die sog. Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB).