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Gerichtsstand - Rechtsschutzversicherung

Unter dem Gerichtsstand versteht man bei Rechtsfragen den Ort, an dem sich das zuständige Gericht befindet, nach dessen Verfahren z.B. ein Prozess abläuft. Dabei wird der Ort, an dem das Gerichtsverfahren stattfindet, nach drei Kriterien bestimmt.

Wenn eine Person angeklagt wird, dann wird in der Regel der Bezirk als Gerichtsstand festgelegt, in dem der oder die Angeklagte zum Zeitpunkt der Anklage wohnt. Als zweites Kriterium für den Gerichtsstand zählt bei Klage gegen einen Unternehmer oder eine juristische Person der Bezirk, in dem sich das Unternehmen befindet, das von den entsprechenden Personen geführt wird. Ebenso wird verfahren, wenn der Prozess um ein Grundstück oder bestimmtes Gebäude geführt wird. Das dritte Kriterium sind spezielle Fälle, z.B. wenn es darum geht, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Dann kann der jeweilige Fall auch an dem Gericht verhandelt werden, an dessen Bezirk die schadenersatzpflichte Handlung erfolgt ist. Außerdem ist es möglich, dass sich alle Prozessbeteiligten auf einen bestimmten Gerichtsstand einigen.