Krankenversicherung – zwei Wege zum Gesundheitsschutz
In Deutschland gibt es mit der gesetzlichen (GKV) und privaten Krankenversicherung (PKV) zwei unterschiedliche Krankenversicherungstypen. Seit annähernd 100 Jahren hat dieses zweigliedrige Krankenversicherungssystem in Deutschland Bestand. Seit Einführung der Krankenversicherungspflicht am 01.01.2009 ist jeder Bundesbürger verpflichtet, Mitglied in einer Krankenversicherung zu sein.
Damit soll gewährleistet werden, dass niemand mehr durch das Schutzraster des Gesundheitssystems fällt, wenn etwa die Beiträge für eine private Krankenversicherung nicht mehr bezahlt werden können. Im Zusammenhang damit ist auch die verpflichtende Einführung eines Basistarifs in der privaten Krankenversicherung zu sehen. Der Basistarif ist Auffangbecken für jene, die sich die „volle“ Krankenversicherung beim privaten Anbieter nicht mehr leisten können oder aufgrund von gesundheitlichen Problemen sonst keine Aufnahme in die private Krankenversicherung finden. Der Leistungsumfang des Basistarifs ist vergleichbar mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Grundversorgung durch Regelleistungen
Der Großteil der Menschen in Deutschland ist in den gesetzlichen Krankenversicherungen versichert. Rund 70 Millionen Menschen haben ihre Krankenversicherung in einer der gesetzlichen Krankenkassen. Die gesetzlich Versicherten haben Anspruch auf medizinische Leistungen, die in einem Leistungskatalog festgelegt und für gesetzliche Krankenversicherungen verpflichtend sind. Sie sollen eine Grundversorgung im Krankheitsfall gewährleisten.
Die privaten Krankenversicherungen zählen rund 9 Millionen Vollversicherte. Diese Menschen genießen den individuellen und in der Regel besseren Gesundheitsschutz einer privaten Krankenversicherung. Viele Menschen würden gerne Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden. Über die gesetzlich festgelegte Versicherungspflichtgrenze gibt es für Arbeitnehmer allerdings eine Eintrittsschwelle, die sich für die meisten als zu hoch erweist.
Hohe Hürde für die private Krankenversicherung
So können Arbeitnehmer erst dann in den Genuss einer privaten Krankenvollversicherung kommen, wenn sie mit ihrem Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, wird jährlich neu festgelegt und liegt 2013 bei 52.200 Euro. 2012 lag sie noch bei 50.850 Euro. Arbeitnehmer, die unter dieser Einkommensgrenze bleiben, bleiben in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie können sich aber zumindest mit einer Krankenzusatzversicherung ihren Gesundheitsschutz verbessern. Über 22 Millionen Menschen sichern sich bereits auf diese Weise die Leistungsvorteile einer privaten Krankenversicherung.
Krankenversicherung Vergleich lohnt sich
Wer vor einem Wechsel in eine private Krankenversicherung steht, sollte im Vorfeld in jedem Fall einen Krankenversicherungen Vergleich durchführen. Denn zwischen den Anbietern gibt es teils erhebliche Preisunterschiede. Aber auch mit Blick auf die Leistungen sollte genau geprüft werden, was die ins Auge gefasste Krankenversicherung im Leistungsfall wirklich bietet. Ein Krankenversicherung Vergleich sollte daher immer unter Preis-Leistungsgesichtspunkten durchgeführt werden. Empfehlenswert sind Online-Rechner, die den Krankenversicherung Vergleich sofort online durchführen und dabei automatisch Preis-Leistungsaspekte berücksichtigen.
Ein Krankenversicherungsvergleich lohnt sich übrigens auch bei der Auswahl einer gesetzlichen Kasse. Die Leistungen sind hier zwar gesetzlich vorgeschrieben und 90 Prozent aller Kassenleistungen sind identisch, aber darüber hinaus gibt es einen Wettbewerb und insoweit teils interessante Extras, die oft erst durch einen Krankenversicherungen Vergleich kenntlich werden.