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Nebenklage - Rechtsschutzversicherung

Eine Nebenklage wird in der Regel beim Gericht beantragt und findet während eines Strafprozesses Anwendung. Nebenkläger können in diesem Fall das Opfer selbst sein oder dessen Angehörige. Die Nebenklage ist gleichbedeutend der Aufgaben eines Staatsanwaltes, wenn auch nicht mit den gleichen Befugnissen. Allerdings haben Nebenkläger die Möglichkeit, in den Prozess einzuwirken, in dem sie eigene Zeugen aufrufen können, die zur Aufklärung der Straftat beitragen können. Um als Nebenkläger während einer Verhandlung mitwirken zu können, ist die Zustimmung des Gerichtes erforderlich. Um die Zustimmung zu erhalten, müssen die Nebenkläger bei Gericht einen entsprechenden Antrag stellen. Die Kosten, die den Nebenklägern entstehen, wird durch die Rechtschutzversicherung getragen, sofern die Kostenübernahmen bei diesem speziellen Fall explizit im Vertragswerk der Versicherungspolice enthalten sein müssen. Übernahme der Kosten ist in dem Fall gesichert, wenn die Nebenkläger über einen Strafrechtschutz verfügen.

Die Kosten, die bei einer Nebenklage anfallen, bestehen mehrheitlich aus den Anwaltskosten. Hier muss die Kostenübernahme durch die Rechtschutzversicherung durch den vertretenden Anwalt angemeldet werden. Hierzu benötigt der rechtliche Beistand die Versicherungsnummer des Nebenklägers, um eine entsprechende Deckung der anwaltlichen Kosten geltend zu machen. Sollte keine Rechtschutzversicherung bestehen, kann zu guter Letzt immer noch eine Prozesskostenhilfe auch als Nebenkläger bei dem zuständigen Gericht beantragt werden.