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Neuwert - Hausratversicherung-Leistung

Der Neuwert ist der Preis, den Dinge im aktuellen, ungebrauchten Zustand haben. In der Regel versichert die Hausratversicherung Gegenstände zum Neupreis. Damit kann man sie im Schadenfall neu beschaffen. Ausgenommen davon sind elektrische Geräte. Hier wird immer nur der Neupreis von der Versicherung gezahlt, den ein Gerät gleicher Art hat. Wurde etwa ein Röhrenfernseher gestohlen, bekommt man nicht das Geld, um sich einen aktuellen Flachbildfernseher zu kaufen. Es wird einem lediglich der Betrag für einen Röhrenfernseher erstattet. Bei Kunstgegenständen und Antiquitäten wird ebenfalls nicht der Neuwert ersetzt, da man diese Gegenstände meist kaum neu kaufen kann. Hier erhält der Versicherte den Wiederbeschaffungswert für einen Gegenstand gleicher Art und Güte. Für bestimmte Dinge wie Schmuck, Bargeld oder Münzen gibt es zudem eine Entschädigungsobergrenze.

Einige besonders günstige Hausratversicherungen bieten auch den Ersatz zum Zeitwert an. Dieser ist in aller Regel wesentlich geringer als der Neuwert und so muss man die Differenz für die Neuanschaffung aus eigener Tasche zahlen.