Frau kuschelt mit ihrem Hund auf dem Sofa

Tierversicherung im Vergleich

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Die Tierversicherung ist mehr als sinnvoll. Halter von Hunden und Pferden können für durch ihr Tier verursachte Schäden immer persönlich haftbar gemacht werden. Diese gesetzliche Verpflichtung zu Schadenersatz ist ein nicht zu unterschätzendes Risiko, das mit einer Tierversicherung abgedeckt werden kann. Daher möchten wir Sie im Folgenden über die Wichtigkeit der Tierversicherung und unseren Tierversicherung Vergleich aufmerksam machen.

Tierversicherungen dienen dem monetären Schutz von Pferde- und Hundehaltern. Eine besonders hohe Priorität unter den Tierversicherungen hat die Hundehaftpflicht- bzw. die Pferdehaftpflichtversicherung, die vor den enormen finanziellen Folgen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschaden durch das Tier schützt. Denn Hunde und Pferde sind – anders als zahme Haustiere – vom Schutz der Privathaftpflicht ausgeschlossen. Gerade Personenschäden können beträchtliche Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Kommt es beispielsweise zu einer schwerwiegenden Verletzung einer anderen Person, übernimmt die Tierversicherung unter anderem Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder Ersatzansprüche wegen Arbeitsausfall.

Wichtige Aspekte bei der Tierversicherung

Tierversicherung vergleichen

Bei einer Tierversicherung, die Haftpflichtschäden reguliert, sind folgende Kriterien wichtig: Leistung bei Mietsachschäden an beweglichen und unbeweglichen Objekten, Versicherungsschutz auch bei Auslandsaufenthalten, bei Hunde- oder Pferderennen und auf Tierschauen. Mit der Tierhaftpflichtversicherung kann zudem das Hüten durch dritte Personen (Fremdhüter-Risiko) oder das Fremdreiter-Risiko abgedeckt werden. So sind Halter von Pferden und Hunden auch dann finanziell abgesichert, wenn ein Schaden während des Hütens bzw. der Nutzung durch eine andere Person entsteht.

  • Tierversicherung reguliert Haftpflichtschäden
  • Leistung bei Mietsachschäden und Auslandsaufenthalten
  • Hüten durch dritte Personen

Tierhalter mit einer Haftpflicht-Versicherung für Hunde sollten zudem einen Tarif wählen, der Welpen bis zu einem Mindestalter von sechs Monaten kostenlos mitversichert. Damit ist der Nachwuchs vorerst geschützt, bevor eine separate Hundehaftpflicht-Versicherung für ihn abgeschlossen wird. Wie bei der Versicherung für Hunde ist auch die Mitversicherung von Jungtieren in der Pferdehalterhaftpflichtversicherung möglich. Hier bieten viele Versicherer einen kostenlosen Versicherungsschutz für Fohlen sogar bis zum Alter von zwölf Monaten. Einige Versicherer schränken ihre Leistung ein, wenn der versicherte Hund nicht angeleint war und dadurch ein Schaden begünstigt wurde. Daher ist bei Absicherung der Haftpflicht für Hunde darauf zu achten, dass der Versicherer der Hundehaftpflicht auf Leinenzwang verzichtet.

Bedeutsam bei der Wahl der Tierversicherung für Pferde oder Hunde ist die Höhe der Deckungssumme. Sie besagt, bis zu welcher Höhe ein Schaden reguliert wird. Die Deckungssumme der Hundehaftpflicht- oder Pferdehaftpflichtversicherung sollte für Personen- und Sachschäden mindestens drei Millionen Euro betragen. Wird sie zu niedrig angesetzt und übersteigt der Schaden die Deckungssumme der Tierversicherung, muss der Versicherte den Restbetrag selbst zahlen. Für Personen- und Sachschäden gibt es in der Regel eine gemeinsame Pauschalsumme, während für Vermögensschäden eine separate Deckungssumme angegeben wird.

Bei vielen Tarifen zur Tierversicherung besteht die Möglichkeit, mit einer Selbstbeteiligung den Versicherungsbeitrag zu minimieren. Im Versicherungsfall kommt dann der Versicherte bis zu dieser Höhe selbst für den Schaden auf. Kosten, welche die Höhe der Selbstbeteiligung übersteigen, übernimmt der Versicherer.

Gesetzliche Haftpflicht für Hunde

Grundsätzlich sollte jeder Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung für sich und sein Tier abschließen. Eine solche Tierversicherung ist bereits in vielen Teilen der Bundesrepublik gesetzliche Pflicht. In dreizehn von 16 Bundesländern gelten Vorschriften zur Hundehalterhaftpflichtversicherung. Eine ausnahmslose Versicherungspflicht gilt für Hundebesitzer in mittlerweile fünf Bundesländern: Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Landesregierungen acht weiterer Bundesländer haben zumindest für bestimmte Hunderassen eine Pflicht zur Hundehaftpflicht durchgesetzt. Doch auch ungeachtet gesetzlicher Vorgaben ist eine Hundehaftpflichtversicherung immer anzuraten.

Tierversicherung vergleichen und Kosten sparen

Damit Sie die passende Pferde- oder Hundehaftpflichtversicherung für Ihr Tier finden, ist ein Tierversicherung Vergleich sinnvoll. Der Vergleichsrechner auf PREISVERGLEICH.de bietet Ihnen die Möglichkeit, schnell und einfach den optimalen Tierversicherung-Tarif zu ermitteln und anschließend ganz einfach online zu beantragen.

Mehr zur Tierhaftpflichtversicherung

Egal ob Hund, Katze oder Pferd: Auch Tierbesitzer müssen sich gegen finanzielle Schäden absichern, die ihr Tier verursachen könnte. Am besten geht dies mithilfe von Tierversicherungen, wie der Tierhaftpflicht.

Krankenversicherung für Hunde, Pferde, Katzen und Kaninchen

Die Hundekrankenversicherung hilft Ihnen genauso wie die Pferdekrankenversicherung die finanziellen Kosten zu stemmen, die als Tierbesitzer auf Sie zukommen können. Das gilt vor allem dann, wenn Ihr Hund bzw. Ihr Pferd krank wird. Darüber hinaus können Sie auch noch andere Haus- oder Nutztiere mit Tierversicherung absichern. Viele Katzenbesitzer greifen beispielsweise auf eine Katzenkrankenversicherung zurück, um ihrem Stubentiger im Ernstfall ausreichend Schutz und Hilfe zu bieten. Gleiches gilt für die Kaninchen-Versicherung, die für die Behandlungskosten bei Erkrankungen und Unfall-Verletzungen Ihres Kaninchens aufkommt.

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