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Versicherungsnehmer - Haftpflichtversicherung

Ein Versicherungsnehmer steht als Partner in Vertrag mit einem Versicherer, um für einen bestimmten Versicherungsbeitrag einen Versicherungsschutz zu erhalten. Im Versicherungsfall kommen dem Versicherungsnehmer vertraglich festgeschriebene Leistungen zu.

Der Versicherungsnehmer kann die versicherte Person sein, muss es aber nicht bzw. ist es nicht allein. Auch Dritte können durch den Versicherungsnehmer mit einem Versicherungsschutz ausgestattet werden. In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist es häufig möglich, den weiteren Personenkreis, der das betreffende Fahrzeug nutzt, mitzuversichern. Lebensversicherungen können auch komplett für eine andere Person abgeschlossen werden, bedürfen allerdings deren Zustimmung. Gerade Paare und Familien müssen sich nicht unnötig doppelt versichern. Wichtig bei gemeinsamen Verträgen ist die Anpassung des Schutzrahmens.

Versicherungsnehmer können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein, das heißt beispielsweise auch Unternehmen. Im Gegensatz dazu bezieht sich der Begriff der versicherten Person nicht auf den Vertragspartner, sondern auf diejenige Person, für die der Versicherungsschutz greift und die Gegenstand des Personal- und Sachrisikos ist.