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Bundesgerichtshof - Rechtsschutz-Lexikon

Das oberste zur Bundesrepublik Deutschland gehörige Gericht ist der Bundesgerichtshof. Auch als BGH bezeichnet, gilt der Bundesgerichtshof als letzte Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Straf- und Zivilverfahren. Darüber hinaus fallen spezielle Rechtsgebiete wie das Berufsrecht der Rechtspflege in den Zuständigkeitsbereich des BGH. Aufgabe des Bundesgerichtshofes ist es, durch die Rechtsprechung eine juristische Einheit zu erschaffen sowie rechtliche Entscheidungen untergeordneter Gerichte zu kontrollieren.

Der Bundesgerichtshof mit Sitz in Karlsruhe ist gemäß Artikel 95 Abs. 1 GG einer der fünf obersten Gerichtshöfe auf deutschem Bundesgebiet. In erster Linie ist der Bundesgerichtshof Karlsruhe für Revisionen gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten sowie Landgerichten in zivilrechtlichen Streitigkeiten zuständig. Strafrechtlich überprüft der Bundesgerichtshof erstinstanzliche Urteile von Landgerichten und Oberlandesgerichten. In der Regel ist das Revisionsgericht nicht mit Beweisverfahren beschäftigt, sondern überprüft die Urteile lediglich auf Fehlerhaftigkeit. Der BGH ist eine Behörde, die dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz untergeordnet ist.