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Benötigte Unterlagen für die KFZ-Zulassung
Um ein Kraftfahrzeug zuzulassen, sollten die folgenden Unterlagen zur Zulassungsbehörde mitgenommen werden:
- Für die KFZ-Zulassung wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepasse mit aktueller Adresse bzw. Meldebestätigung benötigt
- Des Weiteren muss nachgewiesen werden, dass man selbst der rechtmäßige Eigentümer des Kraftfahrzeugs ist, was entweder durch den alten Fahrzeugbrief & Fahrzeugschein oder die neue Zulassungsbescheinigung Teil I & II (ausgegeben seit 10/2005) gewährleistet wird
- Für das Kraftfahrzeug muss eine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein, was durch die elektronische Versicherungsbestätigung (kurz VB-Nummer) nachgewiesen wird
- Das Fahrzeug muss den StVZO-Vorgaben entsprechend über eine gültige TÜV-Plakette verfügen und es muss das Gutachten der Abgasuntersuchung (kurz AU) vorgelegt werden
- Sofern das Fahrzeug bereits einmal zugelassen wurde, müssen die alten Kennzeichen mitgebracht werden
- Für die Abbuchung der KFZ-Steuer durch das Finanzamt wird zudem eine Einzugsermächtigung (ggf. auch eine Vollmacht) benötigt
Sonderregelungen
- Bei der Zulassung eines Kraftfahrzeugs, welches aus einem anderen EU-Land imporitert wurde, wird das COC-Papier benötigt (auch EWG-Übereinstimmungsbescheinigung genannt)
- Soll ein Kraftfahrzeug auf einen Verein zugelassen werden, wird das Vereinsregister benötigt
- Für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs auf eine Firma, wird die Gewerbeanmeldung bzw. der Handelsregisterauszug benötigt
- Minderjährige, welche ein Kraftfahrzeug auf sich zulassen wollen, benötigen die schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigter und deren Personalausweise
- Wird ein Kraftfahrzeug durch einen Dritten zugelassen, benötigt dieser eine Vollmacht und den Personalausweis des Fahrzeughalters sowie seinen eigenen Personalausweis
- Für die Zulassung eines Oldtimers wird das Gutachten benötigt, welches das Kraftfahrzeug als solchen ausweist
- Soll der Oldtimer zudem ein sogenanntes „07er-Kennzeichen“ erhalten, wird dafür ein polizeiliches Führungszeugnis sowie ein Auszug aus dem Flensburger Punktekonto benötigt