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Grobe Fahrlässigkeit – Hausratversicherung
Nicht bei jedem Versicherungsanbieter kann man die grobe Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung mitversichern. Unter grober Fahrlässigkeit ist die Verletzung oder Vernachlässigung der gebotenen Sorgfaltspflicht des Versicherungsnehmers zu verstehen. Eines der bekanntesten Beispiele hierfür ist, das Herunterbrennen von Kerzen nicht zu beaufsichtigen. Kommt es dann zu einem Brand, ist die Schadensverursachung grob fahrlässig. Auch wer Wertgegenstände unbeaufsichtigt in seinem PKW liegen lässt, handelt grob fahrlässig. Im Zweifelsfall muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit die Ursache für den entstandenen Schaden ist.
Grobe Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung kann mitversichert werden
Wenn die Hausratversicherung grobe Fahrlässigkeit mitversichert, unterscheidet sie zwischen dem Herbeiführen eines Versicherungsfalls entsprechend § 81 VVG und der Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit entsprechend § 28 VVG. Als vertragliche Obliegenheiten werden die vertraglich vereinbarten Pflichten und Regeln bezeichnet, die der Versicherungsnehmer einhalten muss, um seinen Versicherungsanspruch nicht zu gefährden. Kommt es seitens des Versicherungsnehmers zu einfachen und fahrlässig verursachten Obliegenheitsverletzungen, bleiben diese ohne Folgen.
Beim Versicherungsvergleich die angebotenen Leistungen beachten
Macht ein Versicherungsnehmer auf PREISVERGLEICH.de einen Versicherungsvergleich, kann er anhand des Vergleiches feststellen, welche Versicherungen grobe Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung versichern.
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