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Scheidung - Rechtsschutzversicherung-Leistung

Die Frage, ob die Rechtsschutzversicherung auch bei Scheidungen und Streitigkeiten am Familiengericht greift, ist einfach zu beantworten. Grundsätzlich ist sind diese Fälle vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das heißt, dass Sie die Rechtsschutzversicherung im Falle einer Scheidung nicht in Anspruch nehmen können. Die anwaltliche Erstberatung ist jedoch meistens kostenlos. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, kommt diese regulär für die Kosten einer Erstberatung bzw. für einen anwaltlichen Rat auf.

Aber auch hier gibt es Ausnahmen. So bietet Ihnen die ARAG-Rechtsschutzversicherung beispielsweise eine Ehe-Rechtsschutzpolice an, die im Falle einer Scheidung Anwendung finden kann. Gleiches gilt für Sorgerechts- und Unterhaltsstreitigkeiten vor Gericht, wobei die Wartezeit nicht drei Monate sondern drei Jahre beträgt. Beachten Sie jedoch, dass der Ehe-Rechtsschutz nur ein Zusatzbaustein der Privatrechtsschutz ist, so dass der Abschluss einer Privatrechtsschutzversicherung Voraussetzung ist.